Spendenabsetzbarkeit

Die Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz ist seit 16.April 2018 vom BMF als spendenbegünstigte Einrichtung anerkannt (siehe Liste der begünstigten Einrichtungen: Link )

Sie können der ARGE Papageienschutz von diesem Datum an mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.

 

Ehrfahren Sie in 3 Minuten die wichtigsten Informationen zur Spendenabsetzbarkeit in diesem Video des BMF

Auch als Unternehmen können Sie Ihre Spende absetzen.

Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.Im Zeitraum von 5 Jahren gilt eine Grenze von 500.000 Euro.

Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar.

Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen beispielsweise 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.

Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, kostet Sie diese (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %) nur 50 Euro, weil Sie den Spendenbetrag steuerlich als Gewinn mindernde Sonderausgabe geltend machen können – Sie ersparen sich so rund 30 Euro.

Beantragen Sie jetzt einfach über unser Kontaktformular die Absetzung Ihrer Spenden. Wir kümmern uns um den Rest.

Ich möchte meine Spenden/ Patenschaften steuerlich absetzen

Lesen Sie hier unsere Datenschutzerklärung

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Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben.
Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Gusti, Susi, Reini, Andi) angeben.
Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa, Josef Gerhard) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa, Josef-Gerhard), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Wenn Sie ein Familienkonto haben, klären Sie bitte ab, wer die Spende absetzen kann. Nur Einzelpersonen können Spenden steuerlich geltend machen.

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren vollen Vor- und Zunamen (laut Melderegister), sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.

Anonyme Spenden bzw. Spenden vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gutgeschrieben.

Sie brauchen uns Ihre Daten nur einmal bekannt zu geben, dann melden wir bis auf Ihren Widerruf jedes Jahr ihre Spendensumme an das Finanzamt.

Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen möchten, brauchen Sie nichts weiter zu tun.

Sie können uns jedoch bekannt geben, dass Sie keine steuerliche Absetzbarkeit wünschen, wenn Sie vermeiden wollen, dass wir Sie diesbezüglich anschreiben.

Bitte wenden Sie sich an die ARGE Papageienschutz per Post (an: Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz, Gussenbauergasse 5-7/4/15, 1090 Wien)
bzw. per Email unter: datenschutz@papageienschutz.org

Obwohl es eine Erlagscheinvariante mit einem Feld für das Geburtsdatum gibt, hat sich die ARGE Papageienschutz entschieden, diese Version nur in Ausnahmefällen zu nutzen.

Der Grund ist, dass die Informationen auf den Erlagscheinen von den Banken elektronisch ausgelesen und diese bei handschriftlichen Ergänzungen oft nicht korrekt an uns übermittelt werden bzw. bei Erlagscheinen mit eingedruckter Zahlungsreferenz nur diese übermittelt wird,

Zusätzlich haben wir bei einer Spende per Erlagschein mitunter keine Möglichkeit, Sie bei Unklarheiten zu kontaktieren (weil es vielleicht Ihre erste Spende an uns ist und wir Ihre Kontaktdaten noch nicht kennen).

Wenn Sie also ihr Geburtsdatum händisch angeben, es beim Auslesen aber zu einem Fehler kommt, können wir Ihre Spende nicht dem Finanzamt melden, haben aber auch nicht die Möglichkeit, Sie zu kontaktieren. Da wir Ihnen aber zusichern möchten, dass wir Ihre Spende(n) immer melden, sobald Sie uns Vor- und Nachnamen (lt. Meldezettel) sowie Geburtsdatum bekannt geben, haben wir uns entschieden, diese Erlagscheinvariante nur in Ausnahmefällen zu nutzen.

Wenn Sie uns eine Spende mittels Erlagschein zukommen lassen und diese steuerlich geltend machen möchten, geben Sie uns bitte Ihre Daten z. B. per Email (an: datenschutz@papageienschutz.org ), per Post (an: Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz, Gussenbauergasse 5-7/4/15, 1090 Wien), oder über ein auf unserer Webseite eigens zu diesem Zweck eingerichtetes Erfassungssystem, bekannt.
Sie brauchen uns Ihre Daten nur einmal bekannt zu geben, dann melden wir bis auf Ihren Widerruf jedes Jahr ihre Spendensumme an das Finanzamt.
Ihren Widerruf richten Sie ggf. bitte an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@papageienschutz.org

Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben. Ihren Jahresausgleich inklusive der Spendensumme müssen Sie dann selbst neuerlich durchführen.

Wir werden ihre Spendensumme den gesetzlichen Vorgaben entsprechend in verschlüsselter Form Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermitteln.

Wenn Sie Ihre Spenden nicht mehr absetzen möchten, schicken Sie uns bitte einen schriftlichen Widerruf und wir werden dies in unserer Datenbank vermerken. Bitte wenden Sie sich an die ARGE Papageienschutz per Post (an: Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz, Gussenbauergasse 5-7/4/15, 1090 Wien)
bzw. per Email unter: datenschutz@papageienschutz.org

Selbstverständlich können Sie uns auch eine anonyme Spende zukommen lassen. Bitte beachten Sie aber, dass wir Ihre Spende in einem solchen Fall nicht dem Finanzamt melden können. Ihre Spende wird somit auch nicht steuerlich geltend gemacht.

Spenden an die ARGE Papageienschutz in Form freier Spenden, Patenschaften oder Kalenderspenden können abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Spende per Erlagschein, Online-Banking, Barzahlung oder unser Spendenformular auf der Homepage bezahlt haben.

Nicht abgestezt werden kann der Mitglieds-/Fördermitgliedsbeitrag.

Wenn Sie die Absetzung Ihrer Spende nicht mehr länger wünschen, wenden Sie sich bitte an uns unter datenschutz@papageienschutz.org. Selbstverständlich können Sie die Erlaubnis zur Weiterleitung Ihrer Daten an das Finanzamt jederzeit wiederrufen.

Selbstverständlich beantworten wir gerne Ihre offen gebliebenen Fragen – wenden Sie sich hierzu bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

per Post (an: Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz, Gussenbauergasse 5-7/4/15, 1090 Wien) bzw. per E-Mail unter: datenschutz@papageienschutz.org